Aktuellen Grundbuchauszug heraussuchen: Wer ist als Eigentümer eingetragen und welche Rechte stehen darin? Ein alter Kaufvertrag ersetzt diesen Stand nicht.
Woher? Beim zuständigen Grundbuchamt; ein berechtigtes Interesse ist Voraussetzung.
DEIN VERKAUF BEGINNT MIT ÜBERBLICK.
Vom ersten Grundriss bis zur Gemeinschaftsabrechnung: Hier sortierst du, was schon da ist und was du noch beschaffen möchtest. Für dein Haus oder deine Eigentumswohnung in Berlin und dem Brandenburger Umland.
Frei zugänglich. Ohne Registrierung.
DIE KURZE ANTWORT
Beginne mit Grundbuchauszug, Grundrissen und Flächenberechnung, Bauunterlagen und Energieausweis. Ergänze Nachweise zu Arbeiten und bekannten Mängeln. Für eine Eigentumswohnung kommen die Unterlagen der Gemeinschaft hinzu; bei Vermietung die Mietunterlagen.
Das ist eine Arbeitsliste zur Vorbereitung. Welche Dokumente im Einzelfall benötigt werden, hängt vom Objekt, dem Verkaufsstand und den Anforderungen von Käufer, Finanzierung und Notariat ab.
DEIN PERSÖNLICHER ÜBERBLICK
Hake ab, was du bereits gesichtet hast. Nutze die Zusatzbereiche nur, wenn sie zu deiner Immobilie passen. Deine Häkchen werden nicht an Kleber & Graßnick Immobilien gesendet.
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Für Haus und Wohnung
Aktuellen Grundbuchauszug heraussuchen: Wer ist als Eigentümer eingetragen und welche Rechte stehen darin? Ein alter Kaufvertrag ersetzt diesen Stand nicht.
Woher? Beim zuständigen Grundbuchamt; ein berechtigtes Interesse ist Voraussetzung.
Vorhandene Pläne mit dem heutigen Zustand abgleichen. Wohnfläche und Nutzfläche getrennt halten; Abweichungen für die Klärung notieren.
Woher? Im eigenen Objektordner, bei früheren Planern oder über die zuständige Bauverwaltung.
Baugenehmigung, Baubeschreibung und Unterlagen zu Anbauten oder Nutzungsänderungen sammeln, soweit für dein Objekt vorhanden.
Woher? Eigener Bestand und zuständige Bauverwaltung. Einsicht und Umfang der vorhandenen Bauakte dort erfragen.
Flurstück und Grundstücksfläche mit den Unterlagen abgleichen. Eine Flurkarte ergänzt die Pläne des Hauses.
Woher? Bei der zuständigen Vermessungs- oder Katasterbehörde; vorhandene Auszüge zuerst sichten.
Prüfen, ob ein gültiger Ausweis für das Gebäude vorliegt. Die Energiedaten gehören früh in die Verkaufsvorbereitung.
Woher? Im Gebäudeordner oder bei der Hausverwaltung; falls erforderlich bei einer ausstellungsberechtigten Fachperson.
Rechnungen, Jahresangaben und vorhandene Nachweise zu Dach, Fenstern, Heizung oder sonstigen Arbeiten sortieren. Bekannte Schäden und ungeklärte Punkte separat notieren.
Woher? Eigene Rechnungen, Wartungsunterlagen und Dokumentation. Fehlende Nachweise nicht durch Schätzungen ersetzen.
Vorhandene Abrechnungen, Versicherungsunterlagen und gebäudebezogene Verträge zusammentragen. Daraus entsteht eine nachvollziehbare Übersicht für das Gespräch.
Woher? Eigener Bestand, Dienstleister und gegebenenfalls Hausverwaltung.
Klären, wer am Verkauf beteiligt ist. Bei Vollmacht, Erbfall, Wohnrecht oder Grundschuld die vorhandenen Unterlagen für das Notariat bereitlegen.
Woher? Eigener Bestand und zuständiges Notariat; offene Rechtsfragen individuell klären.
Zusätzlich bei einer Eigentumswohnung
Mit Gemeinschaftsordnung und vorhandenen Nachträgen sichten. Prüfen, welche Räume, Keller, Stellplätze oder Sondernutzungsrechte zur Wohnung gehören.
Woher? Eigener Bestand, Hausverwaltung oder berechtigte Einsicht in die Grundakte.
Aktuellen Wirtschaftsplan, letzte Jahresabrechnung und Vermögensbericht zusammentragen. Hausgeld und dokumentierten Rücklagenstand gemeinsam betrachten.
Woher? Bei der Hausverwaltung; die Gemeinschaft ist Ansprechpartnerin für die Einsicht in Verwaltungsunterlagen.
Vorhandene Versammlungsprotokolle und Beschlusssammlung sichten. Beschlossene Arbeiten und Sonderumlagen als eigene Fragen für den Verkauf festhalten.
Woher? Hausverwaltung beziehungsweise Gemeinschaft. Unklare Kostenverteilung vor dem Vertrag fachlich klären.
Zusätzlich bei Vermietung
Wie du aus den Mietunterlagen den nächsten Schritt planst, zeigt der Ratgeber zum vermieteten Verkauf mit freier Vorbereitungsliste.
Vertrag mit Nachträgen, aktuelle Mietangaben, letzte Betriebskostenabrechnung und vorhandene Kautionsunterlagen bereitlegen.
Woher? Eigener Bestand oder Verwaltung. Personenbezogene Unterlagen nur gezielt und nach abgestimmtem Verfahren weitergeben.
GENAUER HINSEHEN
KI-generierte Illustrationen. Keine konkreten Ortsaufnahmen oder Kundenobjekte.
EIN DOKUMENT FEHLT?
Du musst für ein erstes Gespräch noch keinen vollständigen Ordner haben. Notiere, was vorliegt und wo eine Lücke ist. Diese drei Anlaufstellen helfen bei der Vorbereitung.
01 · EIGENTUM
Als Eigentümer kannst du beim zuständigen Grundbuchamt einen Auszug beantragen. Für Dritte setzt die Einsicht ein berechtigtes Interesse voraus. Kläre vor der Bestellung, welche Form und welchen Aktualitätsstand die anfordernde Stelle benötigt.
Grundbuchauszug in Berlin beantragenDer Link gilt für Berlin. In Brandenburg beantragst du den Ausdruck beim zuständigen Grundbuchamt; einen direkten Online-Zugang haben Bürger dort nicht.
02 · GEBÄUDE
Für fehlende Pläne und Genehmigungen zuerst den eigenen Bestand und frühere Planer prüfen. Frage danach bei der zuständigen Bauverwaltung nach der vorhandenen Bauakte und den Voraussetzungen für eine Einsicht. Ein alter Plan allein bestätigt nicht den heutigen Zustand.
Für Frankfurt (Oder): lokale Lage- und Planungschecks03 · GEMEINSCHAFT
Bei Wohnungseigentum ist die Verwaltung der praktische Kontakt für die Gemeinschaftsunterlagen. Wohnungseigentümer können von ihrer Gemeinschaft Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Kläre, welche aktuellen Unterlagen verfügbar sind.
Einsichtsrecht nach § 18 WEGENERGIEAUSWEIS
Soweit die gesetzliche Pflicht greift, muss der Energieausweis beim Verkauf spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Ohne Besichtigung gelten eigene Vorlagevorgaben; nach dem Kaufvertrag ist er unverzüglich zu übergeben.
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für das Gebäude ausgestellt. Prüfe seine Gültigkeit und mögliche Ausnahmen für dein Objekt. Für eine Eigentumswohnung ist deshalb zunächst die Hausverwaltung ein sinnvoller Kontakt.
NOCH EINE FRAGE?
Nein. Für den Einstieg helfen Adresse, Objektart, ungefähre Eckdaten und dein Verkaufswunsch. Sage offen, welche Unterlagen schon vorliegen. Den weiteren Bedarf besprechen wir passend zu deinem Objekt.
Nein. Die Liste verbindet Unterlagen für eine nachvollziehbare Vorbereitung mit einzelnen gesetzlichen Vorgaben. Besonders der Energieausweis hat eigene Regeln. Käufer, Finanzierung und Notariat können weitere Dokumente benötigen.
Sieh dir Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan sowie die Finanz- und Beschlussunterlagen an. Sie helfen, Wohnung, Gemeinschaftskosten und offene Maßnahmen zusammen zu betrachten.
Ja. Du kannst hier abhaken oder die leere PDF herunterladen. Mit JavaScript kannst du zusätzlich deine Häkchen herunterladen. Dafür musst du weder Name noch E-Mail-Adresse angeben.
Auf dieser Seite gibt es keinen Dokumentenupload. Wenn du Unterstützung möchtest, besprechen wir zuerst dein Anliegen und einen passenden Weg für die Unterlagen. Ein Gespräch kannst du über Verkauf besprechen anfragen.
ZUM NACHLESEN
Geprüft am 22. September 2026. Die Bezugsstellen sind eine Orientierung; Zuständigkeit und Einzelfall bitte direkt klären.
Dein Ordner hat Lücken?
Wir sortieren den nächsten Schritt.