Vielleicht möchtest du das Haus behalten. Vielleicht passt ein Verkauf besser zu deinem
Leben. Hier findest du einen Anfang für die Planung – allein oder gemeinsam mit anderen
Erben. Für Berlin und das Brandenburger Umland.
KI-generierte Illustration. Kein Kundenobjekt und kein dokumentierter Erbfall.
DIE KURZE ANTWORT
Wie starte ich den Verkauf einer geerbten Immobilie?
Kläre zuerst, wer erbberechtigt ist und wer handeln darf. Sammelt die vorhandenen
Unterlagen, erfasst Zustand und Nutzung des Hauses und besprecht eure Ziele. Erst auf
dieser Grundlage lassen sich Preisrahmen, Verkaufsweg und Zeitplan sinnvoll abstimmen.
Wenn Annahme oder Ausschlagung des Erbes noch offen sind, kläre die rechtlichen Folgen
und Fristen zuerst mit qualifizierter Beratung. Dieser Ratgeber hilft bei der
Immobilienplanung; eine individuelle Erb- oder Steuerberatung ersetzt er nicht.
Eine gemeinsame Faktenbasis macht offene Fragen sichtbar. Halte fest, was ihr wisst
– und was noch geklärt werden muss.
Erbenstellung und Zuständigkeit klären
Welche Erbnachweise liegen vor? Gibt es mehrere Erben, eine Vollmacht oder eine
Testamentsvollstreckung? Lass prüfen, wer welche Entscheidungen treffen und
Erklärungen abgeben darf.
Ist es bewohnt, vermietet oder leer? Sammelt vorhandene Fotos, Pläne, Rechnungen und
Angaben zu laufenden Kosten. Notiert bekannte Schäden und fehlende Informationen.
Besichtigung und Zugang mit den Berechtigten abstimmen.
Wünsche und Spielraum aufschreiben
Wer möchte behalten, wer verkaufen? Wer kann Zeit und Geld für Betreuung oder
Arbeiten aufbringen? Sprecht über diese Unterschiede, bevor ihr einen Angebotspreis
oder einen Räumungstermin festlegt.
Wert und Verkaufsweg gemeinsam einordnen
Vergleicht eine erste Preiseinschätzung mit den belegten Objektdaten. Ein Onlinewert
ist eine Orientierung und ersetzt weder die Prüfung des Hauses noch ein
erforderliches Gutachten. Danach lassen sich Vermarktung oder ein möglicher Ankauf
besprechen.
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft; der Nachlass gehört ihnen zunächst
gemeinsam. Für den Verkauf einer Immobilie durch die Erbengemeinschaft müssen
grundsätzlich alle Miterben mitwirken. Vertretung und besondere Verfügungsbefugnisse
bitte im Einzelfall rechtlich klären.
Ein Ansprechpartner für die Organisation – Entscheidungsbefugnis gesondert klären.
Ein gemeinsamer Stand zu Nutzung, Zustand, Unterlagen und laufenden Kosten.
Die Wünsche aller Beteiligten und noch offene Fragen sichtbar festhalten.
Abstimmen, welche Informationen und Termine als Nächstes gebraucht werden.
Ein Organisationskontakt sammelt Informationen und stimmt Termine ab. Das allein
berechtigt nicht dazu, für andere Erben verbindlich zu handeln. Über
Nachlassgegenstände verfügen die Erben gemeinschaftlich (§ 2040 BGB). Welche Vertretung in eurem Fall möglich ist, klärt ihr mit dem Notariat.
Wenn ein Verkaufswunsch noch nicht gemeinsam abgestimmt ist, haltet ihn als offen
fest. Als nächsten Schritt könnt ihr zum Beispiel fehlende Unterlagen zusammentragen
oder Fragen zur Immobilie sammeln.
Bei Uneinigkeit kann Kleber & Graßnick Immobilien die Immobilie und Verkaufswege einordnen. Streit über
Rechte oder die Verteilung des Nachlasses gehört in rechtliche Beratung.
EUER GESPRÄCHSPLAN ZUM MITNEHMEN
Was wisst ihr schon? Was klärt ihr als Nächstes?
Sammelt zuerst den gemeinsamen Stand. Haltet unterschiedliche Wünsche getrennt fest.
Legt dann fest, wer welche fehlende Information bis wann beschafft. Nutzt Rollen wie A
und B statt Namen. Keine persönlichen Nachlass- oder Kontodaten eintragen.
Deine Einträge werden nicht an Kleber & Graßnick Immobilien gesendet oder dauerhaft gespeichert. Sichere
sie vor dem Verlassen oder Neuladen als PDF. Der Plan bleibt ohne Anmeldung nutzbar.
PDF · kostenlos · ohne Kontaktdaten. Ohne JavaScript kannst du die leere Vorlage
herunterladen und in einem Textprogramm ausfüllen.
Arbeitsstand zur Immobilie. Keine Vollmacht, Einigung oder Beauftragung. Rechtsfragen,
Vertretung und verbindliche Vereinbarungen fachlich klären lassen. Kleber & Graßnick Immobilien · Stand
28.09.2026 · kleber-grassnick.de/ratgeber/geerbte-immobilie-verkaufen/
Erst den Bestand aufnehmenFür den ersten Überblick darf das Haus noch
Spuren des bisherigen Lebens zeigen. Halte Zustand, vorhandene Einrichtung und offene
Räumungsfragen fest.
Vorstellungen zusammentragenWer möchte was, wer kümmert sich um die
Unterlagen und welche Fragen sind offen? Ein gemeinsamer Überblick hilft bei der
Vorbereitung.
KI-generierte Illustrationen. Keine konkreten Ortsaufnahmen oder Kundenobjekte.
UNTERLAGEN UND NACHWEISE
Zwei Ordner. Ein Überblick.
Trenne die Unterlagen zum Erbfall von den Angaben zur Immobilie. Du brauchst keinen
vollständigen Ordner, um offene Punkte zu besprechen.
Zum Erbfall
Vorhandenes Testament oder Erbvertrag, gerichtliche Eröffnungsunterlagen und bereits
vorliegende Erbnachweise sichten. Vollmachten oder Angaben zu einer
Testamentsvollstreckung für die Prüfung durch das Notariat bereitlegen.
Im Grundbuchverfahren kann je nach Fall ein Erbschein oder Europäisches
Nachlasszeugnis nötig sein. Eine öffentliche Verfügung von Todes wegen, etwa ein
notarielles Testament, kann mit der Eröffnungsniederschrift ausreichen. Das
Grundbuchamt kann weitere Nachweise verlangen.
Grundbuchauszug, Grundrisse, Flächenangaben, Bauunterlagen und vorhandenen
Energieausweis sammeln. Dazu Belege über Arbeiten, bekannte Mängel und laufende
Verträge. Bei Wohnungseigentum oder Vermietung kommen weitere Angaben hinzu.
Die Checkliste und ihr Download sind ohne Registrierung nutzbar.
BEVOR DU GELD UND TERMINE FESTLEGST
Räumen, reparieren, aus der Ferne planen.
Was kann erst einmal bleiben?
Stimmt ab, welche persönlichen Dinge erhalten bleiben sollen und wer darüber
entscheidet. Dokumentiert den Zustand. Ob Räumung oder Arbeiten vor dem Verkauf
sinnvoll sind, prüfen wir anhand des Zustands und des vorgesehenen Verkaufswegs.
Wenn du weiter weg wohnst, helfen ein benannter Kontakt, abgestimmte Zugangsregelungen
und vorhandene Bilder. Welche Termine und Unterlagen aus der Ferne organisiert werden
können, besprechen wir für deinen Fall. Dabei stimmen wir ab, wer Zugang, Termine und
den gemeinsamen Informationsstand koordiniert.
Was bleibt nach dem Verkauf?
Ein Erbfall bedeutet nicht automatisch, dass ein späterer Verkauf steuerfrei ist. Für
die Einkommensteuer können frühere Anschaffung und Nutzung relevant sein. Lass die
Folgen für deinen Fall vor einer verbindlichen Entscheidung steuerlich prüfen.
Auf unserer Seite für Frankfurt (Oder) findest du die Anlaufstellen für Fragen zum Grundstück,
zu Bauplänen und zur Wärmeplanung. Das hilft dir, offene Punkte am geerbten Haus vor dem
Verkauf zu sammeln.
Müssen sich alle Erben über den Verkauf einig sein?
Bei einem Verkauf durch die Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich alle Miterben
mitwirken. Wer wirksam vertreten kann und ob besondere Befugnisse bestehen, muss
rechtlich geklärt werden. Eine organisatorische Kontaktperson ersetzt diese Prüfung
nicht. Mehr zur gemeinsamen Planung.
Brauche ich vor dem ersten Gespräch einen Erbschein?
Für ein erstes Orientierungsgespräch muss noch nicht jeder Nachweis vorliegen. Für die
konkrete Durchführung ist zu klären, welche Erbnachweise gebraucht werden. Im
Grundbuchverfahren kann eine öffentliche Verfügung mit Eröffnungsniederschrift
ausreichen; ein Erbschein ist nicht in jedem Fall automatisch nötig.
Unterlagen und Nachweise einordnen.
Muss das Haus schon leer oder saniert sein?
Für die erste Einordnung nicht. Beschreibe den heutigen Zustand und vorhandene
Informationen. Ob Räumung oder Arbeiten sinnvoll sind, hängt vom Objekt und dem
gewählten Verkaufsweg ab. Entscheidungen über Nachlassgegenstände stimmt ihr mit den
Berechtigten ab.
Kann ich den Verkauf vorbereiten, wenn ich nicht in Berlin oder Brandenburg wohne?
Ja, das Sammeln vorhandener Unterlagen und die Abstimmung eurer Ziele lassen sich auch
aus der Ferne beginnen. Zugang, Besichtigung und Vertretung müssen passend geregelt
werden. Welche Unterstützung vor Ort möglich ist, besprechen wir anhand der Adresse
und eurer Situation.
Reicht eine Onlinebewertung für die Aufteilung unter Erben?
Eine Onlineeinschätzung liefert eine erste Orientierung. Sie ist kein Gutachten und
entscheidet keine rechtliche oder steuerliche Wertfrage. Für eine verbindliche
Aufteilung klärt ihr mit euren Beratern, welcher Wertnachweis gebraucht wird.
So ist unsere Bewertung einzuordnen.
Wie wird der Verkauf vertraglich geregelt?
Der Verkauf einer Nachlassimmobilie erfordert notarielle Beurkundung. Das Notariat
klärt die Vertragsgestaltung und die erforderliche Mitwirkung; Kleber & Graßnick Immobilien unterstützt
bei der Immobilieneinschätzung und der Vermarktung.
Informationen der Bundesnotarkammer.
ZUM NACHLESEN
Offizielle Quellen.
Quellenstand: 22. September 2026. Die Hinweise geben allgemeine Orientierung; rechtliche
und steuerliche Folgen hängen von deinem Einzelfall ab.
Für den Einstieg helfen Ort, Objektart, heutige Nutzung und die Frage, ob du allein oder
mit anderen Erben planst. Persönliche Nachlassunterlagen musst du dafür nicht hochladen.